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Am Beispiel von Hans Schmidt, Adjutant des Konzentrationslagers Buchenwald und SS-Hauptsturmführer erläutert Ernst Würzburger, wie sich die Beurteilung der Kriegsverbrecher-Prozesse in der Adenauer Ära verändert hat. Nachdem der Nürnberger Prozess und die verhängten Strafen gegen die Führungsriege des NS-Regimes von der Bevölkerung allgemein akzeptiert wurden, stießen die Nachfolgeprozesse in breiten Kreisen auf Skepsis und Ablehnung. Hans Schmidt wurde von der amerikanischen Militärgerichtsbarkeit 1947 zum Tode verurteilt. Die Vollstreckung des Urteils im Jahre 1951 in Landsberg war die letzte Hinrichtung, die auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland stattfand. Die Beerdigung des aus Höxter stammenden Schmidt geriet mit mehr als 5000 Trauergästen auf dem Friedhof der Weserstadt zu einer politischen Demonstration. Für die Begnadigung Schmidts hatten sich auch zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik und Kirche eingesetzt; die Tageszeitung der Nachbarstadt Holzminden hatte diesbezüglich eine großangelegte Kampagne gestartet.