Benutzerordnung

Die Regionalbibliothek des Landkreises Holzminden und des Heimat- und Geschichtsvereins  für Landkreis und Stadt Holzminden e.V. sammelt systematisch Schrifttum zur Kulturgeschichte des Oberweserraumes mit angrenzenden Gebieten, wobei der Schwerpunkt auf dem Areal des Landkreis Holzminden liegt.

Gleichbedeutend ist die Sammlung und wissenschaftliche Erschließung von Nachlässen zur Sicherung individueller Forschungsleistungen. Die Bestände stehen dem interessierten Bürger genauso zur Verfügung wie dem Fachwissenschaftler, Schülern und Studenten.


§ 1

Die Regionalbibliothek und das angeschlossene Archiv sind dem Kulturressort des Landkreis Holzminden im Weserrenaissance-Schloss Bevern angegliedert und besitzen folgende Adresse:

Landkreis Holzminden
– Kulturzentrum –
Weserrenaissance Schloss Bevern
-Regionalbibliothek-
37639 Bevern

Telefon: 05531 / 9940 – 0
Zentrale Kulturamt: 05531 / 9940 – 19
Bibliothek (nur während der Öffnungszeiten)

Öffnungszeiten:

Montags     16 – 19 Uhr
(nicht während der niedersächsischen Schulferien) und nach Vereinbarung

§ 2

Der Benutzer trägt seine vollständige Anschrift, Telefonverbindung und E-Mail-Adresse in das Benutzerbuch ein. Mit seiner Unterschrift verpflichtet er sich zur Anerkennung der vorliegenden Benutzerordnung.

§ 3

Grundsätzlich können die Publikationen für vier Wochen ausgeliehen werden, wobei eine Verlängerung der Leihzeit nach vorheriger Absprache möglich ist. Ausgenommen von der Ausleihe sind Bücher und Zeitschriften mit Erscheinungsjahr vor 1900, Autographen, Archivalien, Landkarten, Großformate, Rara und Druckgraphik.

Bei dringendem Eigenbedarf durch den Landkreis oder den HGV kann die Leihfrist verkürzt werden oder können ausgeliehene Medien zurückgefordert werden. Gegen einen Unkostenbeitrag von 10 Cent (DIN A 4) bez. 20 Cent (DIN A 3) können in geringen Mengen Kopien angefertigt werden.

§ 4

Von Büchern/ Facharbeiten/ Diplomarbeiten/ Veröffentlichungen oder anderen schriftlichen Arbeiten, die unter Benutzung von Materialien aus der Regionalbibliothek entstanden sind, ist ein Pflichtexemplar in der Bibliothek abzugeben.

§ 5

Der Benutzer ist angehalten, alle Bücher und Archivalien sorgfältig zu behandeln. Für entstandene Schäden oder Verlust während der Ausleihe haftet der Entleiher.

§ 6

Schriftentauschwünsche sind zu richten an Herrn Dr. Matthias Seeliger, c/o Kulturamt Stadt Holzminden, Tel.: 05531/ 936426

Bevern, im März 2005